Seminare und Weiterbildungen des OSINSTITUT ortho & sport können steuerlich geltend gemacht werden. Die Kosten für die Fort- oder Weiterbildungen können nach dem Berufsbildungsgesetzt (BBiG) als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dafür muss Veranstaltung die berufliche Qualifikation fördern – entweder innerhalb des derzeitigen Berufs oder darüber hinaus.
Alle Ausgaben rund um den Job heißen Werbungskosten und werden in der Regel vom Staat unterstützt. Werbungskosten können den Einnahmen abgezogen werden. Damit verringert sich das zu versteuernde Einkommen und damit der Betrag, für den Steuern gezahlt werden müssen.
Fortbildungskosten, die Sie absetzen können:
Diese Fort- und Weiterbildungskosten können als berufliche Ausgaben in der Steuererklärung angeben werden:
- Kurs- und Prüfungsgebühren
- Reisekosten: Hin- und Rückfahrt zum Fortbildungsort
- Übernachtungskosten
- Für Essen und Trinken außer Haus können pauschal Verpflegungskosten von der Steuer abgesetzt werden
- Arbeitsmittel, z.B. Fachbücher oder Schreibmaterial
- Den heimischen Arbeitsplatz, wenn die Fort- oder Weiterbildung zu Hause vor- oder nachbereitet werden muss.
- Der Betrag richtet sich nach der Länge der Reise, mehr erfahren Sie unter Verpflegungsmehraufwand – was ist das?
Damit die beruflichen Kosten von der Steuer abgesetzt werden können, werden diese zum Jahresende addiert und bei der Steuererklärung in der Anlage N bei Werbungskosten eingetragen.
Quellen:
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/kosten-fuer-fort-und-weiterbildung-von-der-steuer-absetzen.html
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/was-sind-werbungskosten.html
https://www.ibb.com/info/weiterbildung-steuerlich-absetzen
Bitte bedenke, dass es sich bei diesem Beitrag nur um eine Zusammenfassung der unter Quellen genannten Beiträge und NICHT um eine steuerrechtliche Beratung handelt. Diese kann nur von einem Steuerberater, Juristen o.ä. durchgeführt werden.